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OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20 |
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Spruchverfahren Formwechsel DO Deutsche Office AG
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- BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
In der Sache sei die MRP überhöht, wie insbesondere die Entscheidungen des BGH zum Energiewirtschaftsrecht in Sachen BGH EnVR 41/18 und 52/18 zeigten, der zur Einschätzung des FAUB des IdW ausgeführt hätten, dass es sich bei dessen Empfehlungen zur Vorzugswürdigkeit des raw Beta um eine alternativ in Betracht kommende Berechnungsmethode handele, die dem von der Bundesnetzagentur gewählten Ansatz aber nicht klar überlegen sei.Soweit verschiedene Antragsteller (…Insbesondere die Antragsteller zu 71 - 73 und 91, Schriftsatz vom 30.10.2019, S. 9, BI. 4261 d.A.) vorbringen, dass der BGH mit seinen zum Energiewirtschaftsrecht ergangenen Entscheidungen vom 09.07.2019 (BGH EnVR 41/18 und 52/18) den Empfehlungen des FAUB des IdW eine Absage erteilt habe, trifft dies nicht zu.
- OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17
Barabfindung der Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
Die NAV-Bewertung, die zu einem Wert von 3, 93 je Aktie geführt habe (…Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 19.10.2017, S. 159 f., 27.06.2018, S. 22 ff. und 21.06.2019, S. 6) ,sei sachgerecht und setze sich bei der Bewertung vor allem Immobilienvermögen haltender Unternehmen immer mehr gegenüber dem Ertragswert durch (etwa OLG München 12.07.2019, 31 Wx 213/17, OLG Frankfurt, 08.09.2016, 21 W 36/15; OLG Dresden, 31.01.2014, 11 W 503/13, und OLG Schleswig 17.09.2013, 9 Wx 86/11).Allerdings handelt es sich beim NAV-Verfahren um eine seit langem akzeptierte Methode zur Bewertung gerade von Immobilienunternehmen (…vgl. etwa Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl. 2010, S. 535 ff.), was die Anküpfung an diese Methode in Spruchverfahren durchaus nahelegt; ausschlaggebend kann sie jedoch nur sein, wenn die zu überprüfende Unternehmensbewertung tatsächlich nach dieser Methode erstellt wurde (so bei OLG München, 31 Wx 213/17, Beschluss vom 12.07.2019, Rnrn.
- BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18
Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze
Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
Ganz im Gegenteil führt der BGH vielmehr explizit aus, dass es sich bei dieser Empfehlung "um eine alternativ in Betracht kommende Bewertungsmethode (handele), die dem von der Bundesnetzagentur gewählten Ansatz nicht klar überlegen ist und zu deren ergänzender Heranziehung die Bundesnetzagentur mangels konkreter Anhaltspunkte für die Unangemessenheit des von ihr ermittelten Ergebnisses nicht verpflichtet war (BGH EnVR 52/18, Rn. 56). - OLG Frankfurt, 08.09.2016 - 21 W 36/15
Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Net Asset Value (NAV)
Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
Die NAV-Bewertung, die zu einem Wert von 3, 93 je Aktie geführt habe (…Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 19.10.2017, S. 159 f., 27.06.2018, S. 22 ff. und 21.06.2019, S. 6) ,sei sachgerecht und setze sich bei der Bewertung vor allem Immobilienvermögen haltender Unternehmen immer mehr gegenüber dem Ertragswert durch (etwa OLG München 12.07.2019, 31 Wx 213/17, OLG Frankfurt, 08.09.2016, 21 W 36/15; OLG Dresden, 31.01.2014, 11 W 503/13, und OLG Schleswig 17.09.2013, 9 Wx 86/11).