Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,90107
OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20 (https://dejure.org/2019,90107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.09.2021 - 13 W 44/20 (https://dejure.org/2019,90107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. September 2021 - 13 W 44/20 (https://dejure.org/2019,90107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,90107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18

    Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
    In der Sache sei die MRP überhöht, wie insbesondere die Entscheidungen des BGH zum Energiewirtschaftsrecht in Sachen BGH EnVR 41/18 und 52/18 zeigten, der zur Einschätzung des FAUB des IdW ausgeführt hätten, dass es sich bei dessen Empfehlungen zur Vorzugswürdigkeit des raw Beta um eine alternativ in Betracht kommende Berechnungsmethode handele, die dem von der Bundesnetzagentur gewählten Ansatz aber nicht klar überlegen sei.

    Soweit verschiedene Antragsteller (Insbesondere die Antragsteller zu 71 - 73 und 91, Schriftsatz vom 30.10.2019, S. 9, BI. 4261 d.A.) vorbringen, dass der BGH mit seinen zum Energiewirtschaftsrecht ergangenen Entscheidungen vom 09.07.2019 (BGH EnVR 41/18 und 52/18) den Empfehlungen des FAUB des IdW eine Absage erteilt habe, trifft dies nicht zu.

  • OLG München, 12.07.2019 - 31 Wx 213/17

    Barabfindung der Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
    Die NAV-Bewertung, die zu einem Wert von 3, 93 je Aktie geführt habe (Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 19.10.2017, S. 159 f., 27.06.2018, S. 22 ff. und 21.06.2019, S. 6) ,sei sachgerecht und setze sich bei der Bewertung vor allem Immobilienvermögen haltender Unternehmen immer mehr gegenüber dem Ertragswert durch (etwa OLG München 12.07.2019, 31 Wx 213/17, OLG Frankfurt, 08.09.2016, 21 W 36/15; OLG Dresden, 31.01.2014, 11 W 503/13, und OLG Schleswig 17.09.2013, 9 Wx 86/11).

    Allerdings handelt es sich beim NAV-Verfahren um eine seit langem akzeptierte Methode zur Bewertung gerade von Immobilienunternehmen (vgl. etwa Drukarczyk/Ernst, Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 3. Aufl. 2010, S. 535 ff.), was die Anküpfung an diese Methode in Spruchverfahren durchaus nahelegt; ausschlaggebend kann sie jedoch nur sein, wenn die zu überprüfende Unternehmensbewertung tatsächlich nach dieser Methode erstellt wurde (so bei OLG München, 31 Wx 213/17, Beschluss vom 12.07.2019, Rnrn.

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18

    Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
    Ganz im Gegenteil führt der BGH vielmehr explizit aus, dass es sich bei dieser Empfehlung "um eine alternativ in Betracht kommende Bewertungsmethode (handele), die dem von der Bundesnetzagentur gewählten Ansatz nicht klar überlegen ist und zu deren ergänzender Heranziehung die Bundesnetzagentur mangels konkreter Anhaltspunkte für die Unangemessenheit des von ihr ermittelten Ergebnisses nicht verpflichtet war (BGH EnVR 52/18, Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2016 - 21 W 36/15

    Schätzung des Unternehmenswertes anhand des Net Asset Value (NAV)

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.09.2021 - 13 W 44/20
    Die NAV-Bewertung, die zu einem Wert von 3, 93 je Aktie geführt habe (Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 19.10.2017, S. 159 f., 27.06.2018, S. 22 ff. und 21.06.2019, S. 6) ,sei sachgerecht und setze sich bei der Bewertung vor allem Immobilienvermögen haltender Unternehmen immer mehr gegenüber dem Ertragswert durch (etwa OLG München 12.07.2019, 31 Wx 213/17, OLG Frankfurt, 08.09.2016, 21 W 36/15; OLG Dresden, 31.01.2014, 11 W 503/13, und OLG Schleswig 17.09.2013, 9 Wx 86/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht